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Alt 17.08.2015, 16:21   #3160
Alfred G
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Zitat:
Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Der Freiberufler unterscheidet sich ja lediglich insofern vom Gewerbetreibenden, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss.
Richtig. Streng genommen gibt es auch noch den Unterschied, dass der Freiberufler auch bei hohen Umsä#tzen/Gewinnen nicht bilanzieren muss.

Zitat:
Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Und mit der Umsatzsteuer gibt es doch da noch eine Sonderregelung, oder?
Der Freiberufler kann die Ist-Besteuerung umsatz-unabhängig nutzen.

Ist-Besteuerung = USt erst dann ans FA abführen, wenn der Kunde gezahlt hat, §20 UStG.

Zitat:
Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Ideal zum Leasen ist übrigens das Vorhandensein einer GmbH.
Ach ja? Warum?
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