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Zitat von bommelmann
Der Freiberufler unterscheidet sich ja lediglich insofern vom Gewerbetreibenden, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss.
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Richtig. Streng genommen gibt es auch noch den Unterschied, dass der Freiberufler auch bei hohen Umsä#tzen/Gewinnen nicht bilanzieren muss.
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Zitat von bommelmann
Und mit der Umsatzsteuer gibt es doch da noch eine Sonderregelung, oder?
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Der Freiberufler kann die Ist-Besteuerung umsatz-unabhängig nutzen.
Ist-Besteuerung = USt erst dann ans FA abführen, wenn der Kunde gezahlt hat, §20 UStG.
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Zitat von bommelmann
Ideal zum Leasen ist übrigens das Vorhandensein einer GmbH.
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Ach ja? Warum?