Gute und spitzfindige Frage!
Der Freiberufler unterscheidet sich ja lediglich insofern vom Gewerbetreibenden, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss. Und mit der Umsatzsteuer gibt es doch da noch eine Sonderregelung, oder?
Ideal zum Leasen ist übrigens das Vorhandensein einer GmbH.
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