Dann sage mir mal wo das auf dem Schild so abgebildet ist, wie Du es sagst?
Ich sehe dort Abblendlicht und nicht Nebelscheinwerfer.
Ich meine wenn man beim TÜV mit abgedeckten Lampen vorfährt, in dem Fall die Nebelscheinwerfer, können diese in der Funktion nicht bemängelt werden. Zumindest war dies so geregelt als ich den Lappen gemacht habe. Interessant ob dies noch so angewendet werden darf, genau so wie die Überholanlage, oder Überholschaltung