Zitat:
Zitat von Bavarian740i
WernerR : Mit dem Schriftstück kannst du dir gepflegt den hintern abwischen, nachdem du die sanitäre Entspannung vollzogen hast. Wie ich es schon sagte, es gibt keine Möglichkeit die Tönung der vorderen Scheiben eintragen zu lassen. Zumindest nicht offiziell und 100% Wasserdicht.
Die Folierung/Flutung der vorderen Scheiben ist IMMER auf eigene Gefahr, und man muss mit den Konsequenzen leben.
Folierung : abkratzen
Fluten : Stilllegung
Falls sich jemand nicht den ganzen Thread durchlesen möchte...
Beamte dürfen grundsätzlich die Eintragung oder ABE anzweifeln, und die Vorführung bei einer technischen Prüfstelle anordnen. Entweder sofort über einen Mängelschein
|
Wie ich schon sagte, wenn der Töner versichert, das das durch den TÜV kommt bzw. zugelassen ist, kann er in Regress genommen werden, wenn das nicht der Fall ist. Sagte mein Anwalt damals.
(Vordere Scheibe habe ich gar nicht gemacht, nur die eine Folie oberhalb, die auch erlaubt ist. Die habe ich auch selber rein geklebt und die durfte auch drinnen bleiben!)