Zitat:
Zitat von dominik-e32
Das war schon vor 8 Monaten und es war 4 Tage nach der Au passiert,hab mich erst jetzt damit mal befasst und das alles gelesen , das die TÜV Prüfer die gerne hoch jagen!!
War mir bis die Tage net klar das , das bei der Au passiert sein könnte!!
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Was stehen denn für Drehzahlen auf den AU-Bericht - das könnte doch ein Nachweis sein, oder?
Ich sehe das so, dass jeder für seine Fehler gerade stehen muss und wenn die AU bei falschen Drehzahlen durchgeführt wurde, dann würde ich es auf jeden Fall versuchen. Freundlich und bestimmt mit der Prüfstelle sprechen und danach das gesprochene Wort in einem Brief verfassen und mit Einschreiben Rückschein versenden, FAX geht ja auch. Leider haftet der Bund und nicht der TÜV - da muss man mal einen Rechtler fragen.
BTW: So zusammengewürfelte und vereinte Threads lesen sich komisch.