naja - wenn du ihn anschauen darfst - dann machst du auch mit deinem Handy - schwupp di wupp - Fotos davon - da er ja DEIN Eigentum betrifft.
Wenn nicht - dann will der Betrieb Dir etwas verheimlichen - ==> NIE mehr hingehen - und per Anwalt die Herausgabe verlangen.
ODER:
Du gibst einfach den Werkstattauftrag: Protokoll für DICH vom Fehlerspeicher anfertigen.
Wenn sie DEN Auftrag annehmen - dann MÜSSEN sie ihn herausgeben - denn DU bezahlst ja den Auftrag!!!!!!
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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