Bei mir steht der Scheibenwechsel nächste Woche an.
In meiner BA steht (F07 6/2011 ist aber vom Aufbau identisch mit F01):
Nach Stromunterbrechung
Inbetriebnahme nur nach Stromunterbrechung
Nur wenn die Parkbremse aufgrund einer Stromunterbrechung manuell entriegelt wurde, darf sie wieder in Betrieb genommen werden.
Sonst ist die Funktion der Parkbremse nicht sichergestellt.
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Inbetriebnahme
1. Zündung einschalten.
2. Schalter bei getretener Bremse oder eingelegter Getriebestufe P drücken.
Inbetriebnahme kann einige Sekunden dauern.
Eventuelle Geräusche sind normal.
Kontrollleuchte in der Instrumentenkombination erlischt, sobald die Parkbremse wieder betriebsbereit ist.
Ich verstehe das so: Bei einer Stromunterbrechung hatte die Parkbremse vorher keine Funktionsstörung, also kann sie sich wieder selbst anlernen. (Und das war bei Dir der Fall)
Bei einer mechanischen Störung wird durch die Entriegelung nicht die Störung behoben. Also in die Werkstatt.
Text aus BA: Wurde die Parkbremse aufgrund einer Störung manuell gelöst, kann sie nur von Fachkräften wieder in Betrieb genommen werden.
Ich werde von meinem Wechsel dann (hoffentlich positiv) berichten.
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