https://autokaufrecht.info/2003/09/g...stlerfahrzeug/
Da kommt es wohl auf den Preis im Vergleich zu den übrigen Angeboten an.
im Prinzip habe ich das getan. Ich habe in den Verträgen die wesentlichen Bauteile als defekt beschrieben und das Fahrzeug unter Wert verkauft.
http://www.it-recht-kanzlei.de/bastl...ug-mangel.html