So bald das Auto von privat verkauft wird kann man die Gewährleistung ausschliessen. Allerdings wenn der Zwischenverkauf nur stattgefunden hat, um die Gewährleistung aus zu umgehen, wird das im Ernstfall nicht stand halten. Aber das müsste man dir erst mal nachweisen, also wenn du keine Betrugsabsichten (verdeckte Mangel oder so) hast, würde ich das so machen.
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