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Zitat von krie6hofv
Wie funktioniert das eigentlich mit der Zulassung solcher Testfahrzeuge? Es sind ja immer normale Kennzeichen drauf. Eine vollständige EG-Typgenehmigung kann es bei halbfertigen Testfahrzeugen, die ggf. wieder verändert werden doch gar nicht geben, oder?
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Diese Wagen werden als "Erprobungsfahrzeug" zugelassen, vgl. (StVZO) §19 Absatz 6:
"Werden an Fahrzeugen von Fahrzeugherstellern, die Inhaber einer Betriebserlaubnis für Typen sind, im Sinne des Absatzes 2 Teile verändert, so bleibt die Betriebserlaubnis wirksam, solange die Fahrzeuge ausschließlich zur Erprobung verwendet werden; insoweit ist auch keine Mitteilung an die Zulassungsbehörde erforderlich. Satz 1 gilt nur, wenn die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein bestätigt hat, dass ihr das Fahrzeug als Erprobungsfahrzeug gemeldet worden ist."