Zitat:
Zitat von 7erfly
Den Wagen kann man wieder "aus rauskaufen" und als Privatperson benutzen und auch verkaufen. Kenne einige Selbstständige, die das so machen.
Allerdings sollte dann zwischen Rauskauf und Privatverkauf schon ein halbes Jahr bis Jahr vergehen, damit das eben nicht nach Umgehung der Gewährleistung aussieht.
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Der Steuerberater sagte mir heute morgen auch, dass ich den Wagen ins Privatvermögen überführen soll und dann verkaufen. Von einer zu verstreichenden Frist sagte er nichts.