Transportkosten muss aber von der LKogik her DERjenige bezahlen, der sich den Wagen hat vor die Tür stellen lassen, bzw. auf den er das 1. Mal zugelassen ist.
Und das ist beim Vorführwagen nun mal NICHT der Gebrauchtwagenkäufer ....
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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