Zitat:
Zitat von ThomasG
Immer wieder ein steter Quell der Heiterkeit bei Vorführern... 
Merke: Vorführwagen wurden bereits "bereitgestellt".
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Der Neuwagen wurde auch schon bereit gestellt, ob und wann der Kunde das zahlt spielt doch keine Rolle. Ob der vorführwagen im März geliefert wurde und im Juni übergeben oder ob der Neuwagen schon im März vom Band fällt und im Juni übergeben wird spielt für die Transportkosten keine Rolle.
Auch bei vorführwagen fallen Transportkosten an, die der Kunde zahlt. Dafür gibt es ja die "Nutzngsentschädigung" in Form des teilweise recht hohen Nachlasses.