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Alt 10.02.2015, 00:28   #70
amnat
† August 2024
 
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Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
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Gibt es hierzulande eine Möglichkeit, daß ein über 50 Jahre alter Inhaber eines deutschen Führerscheins "B, M, L" aus dem Jahre 2006 neben einem 50er auch einen 125er Roller fahren darf?

In Spanien z.Bsp sei das unter bestimmten Randbedingungen möglich.
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MfG amnat minus Franken in 2015
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