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Alt 25.12.2014, 08:48   #7
heller-goisern
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Standard Hallo

Als ich 1993 nach Österreich ausgewandert bin ,musste ich auch keine Nova bezahlen für meine Fahrzeuge. (BMW 635 CSI,und BMW 750i ) Wobei ein Fahrzeug als Umzugsgut sowieso Nova befreit war das zweite allerdings nicht. Ich musste die Fahrzeuge lediglich in Österreich Typisieren.

Jedoch hatte ich auch einen anderen Fall . Ich kaufte 1998 ein Motorrad Honda 750 K2 Bj 1971 in Italien zum Restaurieren .Da hatte ich komischer weise richtig Probleme. Um eine Zulassung zu bekommen Musste ich das Fahrzeug entweder bei einem zugelassenen Gutachter oder der Typisierungsstelle vorführen. Dies geht aber nur wenn das Fahrzeug zulassungsfähig ist. Da ich aber ein Fahrzeug zum Restaurieren gekauft hatte ,war dieses nicht zulassungsfähig. Mir wurde mitgeteilt ich müsse das Fahrzeug zuerst zulassungsfähig machen ,dann Vorführen und dann schätzt der Gutachter das Fahrzeug und von diesem Schätzpreis müsse ich dann die Nova bezahlen.
Die Rechnung sah also wie folgt aus:

Fahrzeug in Italien für 3000,--DM gekauft
Nach der Restaurierung hatte die Honda einen Wert von ca 8-10000,-- DM
Jetzt hatte ich zwar ein zulassungsfähiges Fahrzeug ,hätte aber nun von den 8-10000,--DM die Nova zahlen müssen.( Eine andere Möglichkeit gibt es nicht ).

Um es Kurz zu machen .Ich konnte dies nur umgehen da ich einen befreundeten Gutachter hatte , dieser erstellte das Gutachten dann auf meinen Einkaufspreis. Mit diesem Gutachten bin ich dann zur Typisierungsstelle . Sonst hätte ich vom Wert des Fahrzeugs noch der Restaurierung die Nova bezahlen müssen.
Jedoch habe ich seinerzeit die Nova aus 3000,-- DM bezahlt.

Wenn ich das so lese ,was Michi da schreibt hätte ich ja eigentlich gar nichts bezahlen dürfen. Es ist also schon wichtig das man sich auf diesem Gebiet aus kennt , den so wie es ausschaut kennen sich ja die österreichischen Bürokraten selbst nicht richtig aus
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