kann man machen wenns juckt, musst dich aber absichern, zB. vertraglich festlegen
-das eine Rückabwicklung bei anderen Problemen wie dem defekten Steuergerät durchgeführt wird.
-du erst zahlst wenn das Steuergerät getauscht ist und er läuft
-du zahlst nur an und reparierst, ist noch mehr im Argen dann Wandlung oder Verrechnung mit dem ausstehenden Geld
wenn der Verkäufer nichts zu verbergen hat ist keine dieser Punkte für Ihn nachträglich und du hast Sicherheit
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