Jaja....Dir auch ein schönes Wochenende....
Für die Anderen: Natürlich darf der Glaser nicht die SB draufschlagen um sie nachher dem Kunden nachzulassen, also künstlich den Rechnungsbetrag aufbauschen.
Das war aber eh klar und darum geht es in diesen Fällen nicht.
Natürlich darf eine Werkstatt einem Kunden bei der Endabrechnung einen Rabatt gewähren, da kann auch die Versicherung nichts gegen machen. Wenn dieser Rabatt ca. der SB entspricht - gut für den Kunden.
In den Systemen wie z.B. Silver DAT oder Audatex sind genau die lokalen Teilepreise und Stundensätze sowie Materialzuschläge hinterlegt. Das bedeutet, es lässt sich sowohl für Werkstatt als auch Versicherer fast centgenau belegen, was die Reparatur in der Fachwerkstatt maximal kosten darf.
Insofern stellt sich hier eine Betrugsfrage wie künstlich erschaffen gar nicht.
Achja, es gibt übrigens eine Praxis, die in der Tat rechtlich fragwürdig ist: manche Autoglaser verkaufen Versicherungen, die die SB übernehmen. Sind recht günstig, so das sich das lohnen kann. So weit so gut....allerdings tun das einige auch noch nach Schadenseintritt und reichen die Rechnung dann nach der Wartezeit ein. DAS geht natürlich rechtlich gesehen nicht und ist Betrug.