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Alt 22.10.2014, 20:45   #4
deltamike55
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Das sehe ich als eine völlig unsinnige Milchmädchenrechnung !

Die grundsätzlichen Nebenkosten dürfen nicht auf den Anschaffungspreis und den evtl. zu erzielenden Wiederverkaufspreis angerechnet werden. Das sind Fixkosten, die einfach ins Minus gebucht werden. Dazu gehören eben Wartung, Pflege, Unterstellung, Versicherung, Steuer.

Somit müßte mein "Erstwagen", ein MB 270E, beim Verkauf mindestens das Doppelte erzielen, da ich seinen Anschaffungspreis bisher bereits noch einmal investiert habe. Was für eine Schwachsinnsrechnung !!

Gruß, Dieter
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