Dann würde ich zielorientiert keine weiteren Ermittlungen mehr vornehmen.
Denn WENN Du ein gestohlenes Aggregat hast und dieses herausgefunden hast, darfst Du Dich mit diesem Wissen gleich selbst anzeigen, da Du Hehlerware erworben hast.
Deine Ansprüche dann gegen den jetzt schon nicht mehr aufzufindenden Vorbesitzer geltend zu machen, dürfte vergebene Liebesmüh sein.
Abgesehen davon scheint es doch eher unwahrscheinlich, wenn Vorbesitzer und Werkstatt seriös waren und sind.
|