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Alt 13.09.2014, 07:23   #9
Rennsemmel
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Der Begriff "Erlaubt" ist in Deutschland relativ!
Beispiel: Bei Ferrari, Porsche & Co sind überlaute Auspuffanlagen zulässig!
Wenn beim Otto- Normalo der Auspuff ein, sagen wir mal, Verschleißloch hat und der pfutzt dadurch ein bisschen lauter, ist, bei einer Kontrolle, der Ärger schon vorprogrammiert.
Oder, kauf´ dir sogenannte Angel- Ice, bau´ sie ein, benutze sie als Tagfahrlicht ( blendet keinen und gefährdet auch niemanden ) und lass´ dich damit erwischen….
Andererseits gibt’s im Fachhandel u.a. für den Straßenverkehr zulässige Tagfahrlichter, die selbst bei hellstem Sonnenschein blenden!
Sicher, es muss Regelungen geben, damit nicht jeder Hans- Dampf ungehindert mit seiner zusammengenagelten und dadurch verkehrsunsicheren Kiste am Straßenverkehr teilnimmt und mit dieser eine Allgemeingefahr darstellt. Nur davon kann bei diesem Thema ( Nebelschlußleuchten mit aufs Bremslicht legen) wohl kaum die Rede sein, zumal die Bremslichter der heutigen Autos wesentlich heller sind, als die Nebelschlußleuchten vom E38 oder E32.
Das es nicht zulässig ist, wenn man´s trotzdem macht, dürfte wohl jedem klar sein…aber es ist machbar und man könnte!


Und schaut gut aus!

Gruß Klaus
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Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
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