Also, laut Rechtsberatung muss ich mich an eine Finanzbehörde wenden, da die HU auf Geheiss des Gesetzgebers durchgeführt wurde, sollte ein Gutachter nachweisen können dass der Abgastest schuld am Getriebeschaden ist, bekomme ich, so lange es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, die Reparatur von Vater Staat gezahlt.
Auslesen ging sich aber noch nicht aus, also mal sehen.
Nachtrag: Auslesen war nicht möglich.
LG
Geändert von Hamster1776 (21.07.2014 um 23:07 Uhr).
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