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Alt 17.07.2014, 09:47   #6
badzero
sixshooter
 
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Moin.
Ganz so negativ wie häufig berichtet/unterstellt wird ist die Lage meiner Erfahrung nach nicht. Die allermeisten Gutachter wissen inzwischen auch sog. Youngtimer preislich ganz gut einzuordnen und wie oben erwähnt lässt sich ein gut gepflegtes Fzg auch nach einem Unfall noch als solches erkennen (wenn es nicht total zerstört, ins Wasser gefallen oder verbrannt ist).
Konkret:
Mir ist jemand ins Heck meines E30 (316i 2T Delphin BJ '90 mit 70tkm) reingefahren. Schaden wurde mit ca 1600EUR von einem unabhängigen Gutachter beziffert. Fzg-Wert waren um die 2700EUR. Gegnerische Vers hat dann auch noch nen Gutachter geschickt. Ich hatte natürlich Bedenken daß der den Schadenswert hoch und den Wiederbeschaffungswert runter rechnet um auf nen Totalschaden zu kommen. Der Gutachter hat mir dann aber den guten Zustand ohne Umschweife bestätigt und meinte daß er die 2700EUR für zu niedrig angesetzt hält. So kanns also auch gehen...
Ich persönlich halte von Kurzbewertungen nix. Wenn man sich mal genau reinliest was da wie (vor allem im Vergleich zu einem richtigen Gutachten) angesehen wird kann das doch enorm streuen. Da kann ein Blender auch mal ne deutlich zu gute Note bekommen.
Nebenbei scheint mir, daß viele Gutachter das "Notensystem" auch nicht verstanden haben. Da passen die Fzg-Werte oft nicht zur vergebenen Note.
Egal. Ich möchte Dein schönes Auto auf keinen Fall schlechtreden.
Grüße.

PS: In der Oldtimer-Markt "Preise" werden die Themen Zustandsnoten usw regelmäßig sehr verständlich und nachvollziehbar erklärt. (schätze das ist soweieso allen hier bekannt)
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