Zitat:
Zitat von Mr.Bimmer
Ab 03/2014 darf man es nur nicht mehr
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Pflicht (und damit Deaktivierung nicht erlaubt, wenn nicht alternativ RPA codiert werden kann????) ist es erst ab
EZ 11/14
Zitat:
Zitat von Mr.Bimmer
Aber wer soll es kontrollieren 
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Das ist wie immer- zum Problem wird das erst, wenn was passiert.
Stell dir vor, es platzt doch mal ein Reifen und dabei wird ein Drittschaden verursacht.
Eine Versicherung könnte die Deaktivierung (neu: trotz gesetzlicher Verpflichtung) durchaus als grob fahrlässiges Verhalten bewerten und Leistungsfreiheit beanspruchen.