Hi,
ich kann auch alle 3 Seiten verstehen, allerdings ist es trotzdem unverschämt. Wenn du beim Händler nen Wagen kaufen willst und er dir aber nicht gestattet ne Probefahrt zu machen, dann kaufst du ihn nicht, weil es ja vorher klar war. Du machst ihn aber dann nicht vor 100erten schlecht.
Will einer den Treuhand nicht, trifft das genau zu. Du musst es nicht nehmen. Wenn du dann noch eine schlechte Bewertung bist, dann bist rein rechtlich du sogar im Unrecht. Du hast einen Kaufvertrag geschlossen und tritts zurück weil dir die Modalitäten nicht passen. Eigentlich bist du dem Verkäufer dann Schadensersatz wegen 2er Sachen schuldig.
A) nicht einhalten des Kaufvertrags
B) Rufschädigung, bzw. evtl. verschlechterte Geschäfte.
Und du bekommst auch noch eine schlechte Bewertung.
Ist es das Wert? Bei dir fallen die mehr auf als bei ihm, wenn er eh ohne Ende verkauft.
Gruss Sven
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