Schon klar, da kann man sich Todreden. Das Problem ist einfach, dass zwei Sachen sich widersprechen (TÜV Anweisung und STVZO). Die Polizei mag die STVZO zu Grunde legen, der Autofahrer vertraut auf den TÜV. Irgendwann kollidiert das natürlich.
Sowas sollte der Gesetzgerber vermeiden.
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Quod licet Iovi, non licet bovi
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