Öhm, haben sich die Gesetze schon wieder geändet?
OK, seit 1996 muss beim serienmäßigen Einsatz eine ALWR vorhanden sein, bei der Nachrüstung aber nur bei Fahrzeugen, die nach 2000 Zugelassen wurden. Das war jedenfalls vor kurzem noch Stand der Dinge (wegen einer EU-Regelung). Oder hat man das schon wieder geändert?
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Quod licet Iovi, non licet bovi
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