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Alt 23.05.2014, 08:26   #6
rowero
aus Freude am Fahren
 
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Naja in den AGB´s stand drin: "nur Lieferung mgl. ohne jegliche Flüssigkeiten"
Das hab ich einfach übersehen und das Öl im Getriebe gelassen.

Wenn Sie Öl o.ä. auf dt. Straßen transportieren wird das zum Gefahrguttransport (lt. Gesetz).

Das Paket dürfen die nicht alleine Öffnen
a) aus rechtlichen Gründen: Beweismittel bei Schäden
b) aus rechtlichen Gründen: Brief- und Postgeheimnis

Und ob die Mist gebaut haben (oder wer auch immer), muss jetzt für die Versicherung geklärt werden. (Unschuldsvermutung )

Die hätten mir ja auch gern geholfen, aber mit einem horrenden Gefahrgutzuschlag

Sicher hätte mir das die Versicherung im Falle eines Schadens seitens der Spedition zurückbezahlt. Aber ob die überhaupt zahlen, da ich ja mit Öl (entgegen der AGB) versendet hab.
Das Risiko wollte ich einfach nicht eingehen.
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