Naja in den AGB´s stand drin:
"nur Lieferung mgl. ohne jegliche Flüssigkeiten"
Das hab ich einfach übersehen und das Öl im Getriebe gelassen.
Wenn Sie Öl o.ä. auf dt. Straßen transportieren wird das zum Gefahrguttransport (lt. Gesetz).
Das Paket dürfen die nicht alleine Öffnen
a) aus rechtlichen Gründen: Beweismittel bei Schäden
b) aus rechtlichen Gründen: Brief- und Postgeheimnis
Und ob die Mist gebaut haben (oder wer auch immer), muss jetzt für die Versicherung geklärt werden. (Unschuldsvermutung

)
Die hätten mir ja auch gern geholfen, aber mit einem horrenden Gefahrgutzuschlag
Sicher hätte mir das die Versicherung im Falle eines Schadens seitens der Spedition zurückbezahlt. Aber ob die überhaupt zahlen, da ich ja
mit Öl (entgegen der AGB) versendet hab.
Das Risiko wollte ich einfach nicht eingehen.