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Alt 16.05.2014, 14:14   #32
Setech
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Also gar nicht. Im Anhang 1 Plakettenmuster (zu § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1) sehe ich "Schriftfeld: 60 x 20 mm" und "Schrift: schwarz RAL 9005, mit lichtechtem Stift"
Also ist ein Stift zu verwenden, sonst hieße es auch Druckfeld und eine Schriftart für den Druck wäre vorzugeben. RAL 9005 bezieht sich ebenfalls auf einen Stift. Toner in RAL 9005 oder Tinte habe ich noch nie zum verkauf gesehen.
In der Anlage sieht man das beschriftetete Feld in einer Normschrift und alles weist auf einen Stift hin und nicht auf einen Druck.


Das ist aber typisch für die heutige Zeit - es soll sich genau an xy gehalten werden, aber wenn das Amt es umsetzt, dann wird es schwammig. Ist auch egal sich darum zu streiten. Im Gesetz lese ich "Stift" - fertig.

Wenn die Schrift nach kurzer Zeit nich lesbar wäre (meine Plakette wurde beschriftet und ist seit der Einführung am Fahrzeug, weil ich ein einer grünen Zone wohne) und ich würde ein Ticket bekommen, wäre ich auf dem Amt.
Vorher würde ich versuchen die Plakette zu tauschen - natürlich kostenfrei.
Da würde der Beschrifter haften. Auf der Quittung steht ja nicht umsonst der Name des Bearbeiters. Da nehme ich mir gerne fünf Minuten.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
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