Gilt die denn überhaupt. 
Ich dacht in der Verordnung ist ein "lichtechter Stift" vorgeschrieben.
Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BImSchV) §3
http://www.gesetze-im-internet.de/bi...221810006.html
Demnach sind alle bedruckten falsch gekennzeichnet.
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"Wennst den Baum siehst, in den Du reinfährst, hast Untersteuern. Wennst ihn nur hörst, hast Übersteuern." Röhrl;
Geändert von Setech (16.05.2014 um 01:55 Uhr).
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