Zitat:
Zitat von E66-Fan
Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden!
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Hast Du dafür eine Quelle? Der E38 hat erst vor einer knappen Woche frischen TÜV bekommen, "ohne Mängel" und selbstverständlich ohne Umweltplakette. Beim E32 vor einem runden halben Jahr war es ebenso, gleichfalls "ohne Mängel" und natürlich ohne Plakette. Erwähnenswert ist vielleicht noch, daß weder im Zulassungsbezirk der Fahrzeuge noch am Ort der TÜV-Station Umweltzonen existieren, aber wenn es tatsächlich in (schätzungsweise bundesweit gültigen) Prüfrichtlinien stünde, dürfte das ja keine Rolle spielen.