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Alt 14.05.2014, 19:22   #14
Paddy@728i
Sortenrein
 
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Zitat:
Zitat von E66-Fan Beitrag anzeigen
Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden!
Hast Du dafür eine Quelle? Der E38 hat erst vor einer knappen Woche frischen TÜV bekommen, "ohne Mängel" und selbstverständlich ohne Umweltplakette. Beim E32 vor einem runden halben Jahr war es ebenso, gleichfalls "ohne Mängel" und natürlich ohne Plakette. Erwähnenswert ist vielleicht noch, daß weder im Zulassungsbezirk der Fahrzeuge noch am Ort der TÜV-Station Umweltzonen existieren, aber wenn es tatsächlich in (schätzungsweise bundesweit gültigen) Prüfrichtlinien stünde, dürfte das ja keine Rolle spielen.
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Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten