Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden! Falls eine Nachvorführung, beispielsweise wegen zusätzlicher "EM" - erheblicher Mängel, verlangt wird, sind auch die GM abzustellen!
Ich weise darauf hin, dass es IMHO für das verpflichtende Führen einer Feinstaubplakette außerhalb einer Umweltzone
keine Rechtsgrundlage gibt! (So argumentierte der DEKRA-Mensch.

)
Ebenso ist strittig, ob ein falsches (vorheriges Kennzeichen) oder verblichenes Kennzeichen ein Bußgeld begründen kann. Dies wurde vor der Gesetzesänderung bereits vom AG Augsburg so verneint.
Zur aktuellen Rechtslage gibt es
weitere Infos hier.