Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 14.05.2014, 15:32   #10
E66-Fan
Undercover Mitglied
 
Benutzerbild von E66-Fan
 
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
Standard

Eine nicht vorhandene oder nicht lesbare Feinstaubplakette ist nach aktuellen Prüfrichtlinien ein "GM" - geringer Mangel!
Die Vergabe einer HU-Plakette kann somit verweigert werden! Falls eine Nachvorführung, beispielsweise wegen zusätzlicher "EM" - erheblicher Mängel, verlangt wird, sind auch die GM abzustellen!

Ich weise darauf hin, dass es IMHO für das verpflichtende Führen einer Feinstaubplakette außerhalb einer Umweltzone keine Rechtsgrundlage gibt! (So argumentierte der DEKRA-Mensch. )
Ebenso ist strittig, ob ein falsches (vorheriges Kennzeichen) oder verblichenes Kennzeichen ein Bußgeld begründen kann. Dies wurde vor der Gesetzesänderung bereits vom AG Augsburg so verneint.
Zur aktuellen Rechtslage gibt es Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) weitere Infos hier.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
E66-Fan ist offline   Antwort Mit Zitat antworten