Zitat:
Zitat von EdoMedo
ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht.
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Okay verzeihe bitte
Ich denke aber, dass mit meinem genannten Beispiel mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden könnte, dass die Manipulation durch den Händler stattfand.
Steht im Kaufvertrag des Vorbesitzers und des jetzigen Händlers 400.000km - und der Wagen weist aktuell 200.000km aus, liegt auf der Hand, dass der Händler dies zu verantworten hat. Man darf nicht vergessen, dass von Gewerbetreibenden eine andere Sorgfalt erwartet wird als von Endverbrauchern. Beispiel § 362 kaufmännisches Bestätigungsschreiben wonach ein Vertrag zwischen zwei Händlern zustandekommt, wenn der eine ein Angebot unterbreitet und der andere darauf nicht reagiert.
Das ist etwas Themenfremd aber umso mehr wird jeder Richter von einem Autohändler erwarten, dass er bei Kauf eines Autos den Zählerstand dokumentiert. Wenn er dann nicht gerade behauptet er wäre auf der Hebebühne mit dem Fuß auf dem Gaspedal eingeschlafen, wird es schwer für ihn eine so eklatante Abweichung zu rechtfertigen.