Zitat:
Zitat von Andimp3
Dann hast Du Dich verarschen lassen denn der Nutzungsausfall für die Zeit der Widerbeschaffung (im Gutachten angesetzt mit 14 Tage) muss Dir auch ersetzt werden 
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Hatte ein Ersatzwagen.Aber ja ich gebe dir recht.


War aber auch ein wirtschaftlicher.mad