Hallo,
ich kenne die AGB's nicht, aber wir mussten/konnten die Leasingrückgabe auch bei dem Händler mit dem Folgegeschäft machen.
Argumentation war, dass es oft zu Problemen bei der Fahrzeugbewertung zu Lasten des Kunden kam, wenn der (ehemalige) Händler wusste, dass es kein weiteres Geschäft gab. Die Rückgabe des Leasingrückläufers beim "neuen" Händler sollte sich dann problemloser gestalten.
Wichtig ist dann aber bei allen VFW/DW, dass auch der kleinste Mangel dokumentiert wird, damit man in 36 Monaten einem anderen Händler nachweisen kann, dass der Schaden bei Übernahme schon vorhanden war. Bei Neuwagen hat man so ein Problem nicht.
Frohe Ostern
Thomas
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