Thema: Leasing Das F01-Leasingbarometer
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Alt 18.04.2014, 09:04   #5378
hilgoli
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Zitat von crazyblack Beitrag anzeigen
Ein Dienstwagen ist kein Neuwagen, da kann es anders sein. Wir haben definitiv andere AGB und haben bestimmt ca 20 mal ein Fahrzeug nicht beim ausliefernden Händler/Niederlassung zurück gegeben. Ist aber auch erst seit ca. 2010 so. Ein immer gern genutztes Argument von Händlern, die weit von unserem Sitz entfernt sind, dass man ja bei Ihnen kaufen könnte und dann zur Rückgabe nicht zu Ihnen müsste. Die Rückgabe beim ausliefernden Händler ist vorgeschrieben, so bald kein BMW/Mini Neuwagen mehr als Ersatz geleast wird. Das sich der Leasinggeber vorbehält einen anderen Ort vorzugeben ist Standard-Leasing AGB, da der Händler ja zum Zeitpunkt der Rückgabe kein BMW/ Mini Händler mehr sein muss.
Bis dato haben wir auch nie die Genehmigung des ausliefernden Händlers benötigt.

Kenne bei Neuwagen diese Praxis auch von vielen anderen BMW Leasingkunden.


das müsste dann aber wirklich komplett neu geregelt sein.

Ich hatte noch keinen Leasing Vertrag mit der BMW Bank in dem nicht grundsätzlich die Rückgabe an den ausliefernden Händler vorgesehen war und m.K.n haftete dieser auch für den Restwert. Das führt ggf. dann zu Problemen wenn es den Händler bei Rückgabe wegen Insolvenz nicht mehr gibt und die Bank stur ist..... (Was BMW aber wohl aus guten Gründen vermeidet)

Ich kenne auch keinen Leasing Vertrag der BMW Bank in dem irgendein Passus an einen Folgevertrag gekoppelt ist. Ganz sicher nicht im Kapitel " Rückgabe am Ende der Vertragslaufzeit"

Für mich gibt es daher auf Basis L-Vetrag und AGB der BMW Bank keinen Rechtsanspruch auf die Rückgabe bei einem anderen Händler. Das funktioniert m.E. nur wenn alle Beteiligten ( beide Händler + die BMW Bank ) ihr Einverständnis geben.


Kannst du hier mal aus einem Vertrag oder den AGB 1:1 zitieren, der deine Aussagen bestätigt ?
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