Thema: Leasing Das F01-Leasingbarometer
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Alt 17.04.2014, 08:36   #5376
crazyblack
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Fahrzeug: F11-550xd, Mini CM Cooper S All4
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Zitat:
Zitat von Patrick Beitrag anzeigen
Falsch. Punkt XVI AGB:
Der Leasinggeber behält sich vor, eine Rückgabe stelle zu benennen.... bei der ausliefernden Stelle...
Ein Dienstwagen ist kein Neuwagen, da kann es anders sein. Wir haben definitiv andere AGB und haben bestimmt ca 20 mal ein Fahrzeug nicht beim ausliefernden Händler/Niederlassung zurück gegeben. Ist aber auch erst seit ca. 2010 so. Ein immer gern genutztes Argument von Händlern, die weit von unserem Sitz entfernt sind, dass man ja bei Ihnen kaufen könnte und dann zur Rückgabe nicht zu Ihnen müsste. Die Rückgabe beim ausliefernden Händler ist vorgeschrieben, so bald kein BMW/Mini Neuwagen mehr als Ersatz geleast wird. Das sich der Leasinggeber vorbehält einen anderen Ort vorzugeben ist Standard-Leasing AGB, da der Händler ja zum Zeitpunkt der Rückgabe kein BMW/ Mini Händler mehr sein muss.
Bis dato haben wir auch nie die Genehmigung des ausliefernden Händlers benötigt.

Kenne bei Neuwagen diese Praxis auch von vielen anderen BMW Leasingkunden.
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