Zitat:
Zitat von crazyblack
Bei BMW ist es möglich, das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit bei einem beliebigen Händler zurück zu geben. (vgl. AGB des Leasingvertrages) Anders, als bei anderen Herstellern, haftet der Händler/die Niederlassung nicht für den kalkulierten Restwert sondern kann zum DAT-Schätzwert ankaufen.
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Falsch. Punkt XVI AGB:
Der Leasinggeber behält sich vor, eine Rückgabe stelle zu benennen.... bei der ausliefernden Stelle...