Zitat:
Zitat von Michl75
....kein Xenon, aber wenn dem TÜV'ler gesagt wird, dass dies noch (wenn Original) vor 2000 eingebaut wurde (der Scheinwerfer sollte halt an dem Tag nicht grad frisch geputzt worden sein !  !), ist keine LWR u. SRA nachzurüsten - dies wurde mir heute auch vom TÜV bestätigt. War heute beim TÜV, lag auf dem Weg und hab dann da einfach wg. angeblichen Neukauf eines "alten" nachgefragt.....
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Das ist nicht so ganz richtig!!!!!
Der Xenon-Scheinwerfer kann grad eben als NEUteil eingebaut worden sein - und auch pottstrahlend sauber sein - das stört überhaupt nicht!!!!!!!
Du kannst ja nicht gezwungen werden, die alten Xenon-Scheinwerfer bis ans Lebensende zu fahren!
Es kann Dir niemand nachweisen, wann das ERSTE Mal in das Fahrzeug Xenon-Scheinwerfer eingebaut wurden!!!!!
Und damit ist das Thema Nachrüstung von SRA und automatischer LWR endgültig vom Tisch!
mfg
peter