da gibt es hier im forum mehrere threads die sich mit dem thema befassen - im prinzip hat peterpaul recht es sei denn z.b. im falle eines unfalles gibt die regulierende versicherung die fahrgestellnr. in die allgemein zugänglichen ausstattungsdecoder ein und sieht dann das das fahrzeug bei auslieferung kein xenon hatte, der tüv wird dies wohl nicht prüfen
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Semper aliquid addiscendum est
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