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Alt 07.04.2014, 11:33   #2315
ThomasG
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Zitat von E38-Fan Beitrag anzeigen
Für die Schäden ist sie verantwortlich
Das ist so pauschal nicht richtig: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen? - Rechthaber

Der Arbeitnehmer beschädigt den Wagen bei seiner Tätigkeit für den Betrieb. Ob und wieviel er zahlen muss, hängt dann vom Verschuldensgrad ab:

- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet er grundsätzlich voll.

- Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer aufgeteilt (um die Quote kann man im Einzelfall natürlich ebenso streiten wie darüber, ob “mittlere”, “schwere” oder “leichte” Fahrlässigkeit vorlag).

- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht

Wichtig: Hat der Arbeitgeber für den Dienstwagen keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, muss der Arbeitnehmer i.d.R. nur die Kosten einer fiktiven Selbstbeteiligung zahlen (ggf. sogar bei grober Fahrlässigkeit). Argument: Der Arbeitgeber hätte das Risiko durch den Versicherungsabschluss leicht vermeiden können.
b) Bei rein privater Nutzung des Dienstwagens gelten die Grundsätze der beschränkten Haftung des Arbeitnehmers nicht. Der Arbeitnehmer sollte deshalb versuchen, dass diese Grundsätze im Arbeitsvertrag bzw. in der Dienstwagenüberlassungsvereinbarung ausdrücklich auch für die Privatnutzung vereinbart werden. Und natürlich: Vollkasko!
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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