Zitat:
Zitat von E38-Fan
Für die Schäden ist sie verantwortlich
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Das ist so pauschal nicht richtig: Muss der Arbeitnehmer Schäden am Dienstwagen zahlen? - Rechthaber
Der Arbeitnehmer beschädigt den Wagen bei seiner Tätigkeit für den Betrieb. Ob und wieviel er zahlen muss, hängt dann vom Verschuldensgrad ab:
- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet er grundsätzlich voll.
- Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer aufgeteilt (um die Quote kann man im Einzelfall natürlich ebenso streiten wie darüber, ob “mittlere”, “schwere” oder “leichte” Fahrlässigkeit vorlag).
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht
Wichtig: Hat der Arbeitgeber für den Dienstwagen keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, muss der Arbeitnehmer i.d.R. nur die Kosten einer fiktiven Selbstbeteiligung zahlen (ggf. sogar bei grober Fahrlässigkeit). Argument: Der Arbeitgeber hätte das Risiko durch den Versicherungsabschluss leicht vermeiden können.
b) Bei rein privater Nutzung des Dienstwagens gelten die Grundsätze der beschränkten Haftung des Arbeitnehmers nicht. Der Arbeitnehmer sollte deshalb versuchen, dass diese Grundsätze im Arbeitsvertrag bzw. in der Dienstwagenüberlassungsvereinbarung ausdrücklich auch für die Privatnutzung vereinbart werden. Und natürlich: Vollkasko!
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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