Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 23.03.2014, 11:32   #2
Sophisto
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 11.09.2010
Ort: Regensburg
Fahrzeug: 750d xDrive G11, 11.2016 und 1 F20 120i, 08.2018 und 1 Skoda Superb Combi
Standard

Servus,

nein, Deinen Fehler kenne ich leider oder Gott sei Dank nicht, aber da es sich hier um einen sicherheitsrelevanten Mangel handelt (was machst Du, wenn Dir das während des Überholens passiert) würde ich mich vom Händler hier nicht weiter vertrösten lassen.

Geh zu einem Anwalt, der wird Deine Rechte gegenüber dem Händler umgehend durchsetzen.

Offensichtlich ist schon mehr als zweimal erfolglos versucht worden, dass Problem zu lösen und somit kannst Du die Wandlung einleiten.

Hab ich selbst auch schon mal gemacht, wobei ich nicht um Wandlung ersucht habe, sondern diese ganz massiv eingefordert und auch durchgesetzt habe.

Auch wenn der Händler Dein Vertragspartner ist, wird natürlich hier auch BMW selbst eingeschaltet, die sich aber bei einem solch kritischen Mangel sicher nicht lange querstellen, vor allem dann nicht, wenn du auf die interessierte Automobilpresse verweist.

Warum Du hier solange gewartet hast, erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht.

Gruß
Sophisto
Sophisto ist offline   Antwort Mit Zitat antworten