Zitat:
Zitat von Setech
Klar geht das - Gewerbe in UK oder Spanien anmelden und den Wagen dann dort über den Geschäftssitz laufen lassen. So geht das auch seit 2006, obwohl man als Privatmann nur auf den Hautwohnsitz anmelden kann.
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Das war/ist eben der Knackpunkt gewesen; Zweitwohnsitz in GB

Hauptwohnsitz als Papieradresse im Ausland geht nicht so ohne weiteres.
Wenn schon, denn schon.
Sonst hätten alle dtsche Bootseigner einen holländischen Hauptwohnsitz
