Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  Haschra
					 
				 
				Paragraph ist richtig, aber fang oben an : Kfz-ausgenommen Pkws-.... 
 
M f G 
			
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 Ja, aber wenn du oben anfängst, musst du auch weiterlesen 
Denn (3) sagt folgendes:
	Zitat:
	
	
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				Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.
			
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 Hella ist der gleichen Meinung:
 http://www.hella.com/hella-com/asset...rschriften.pdf
Seite 11 unter seitliche Rückstrahler.
Desweiteren hat Volvo schon seit langem seitliche orangene Leuchten. Ich glaube kaum, dass alle Volvos illegal unterwegs sind.
Die Besitzer würden sich sauber beschweren, wenn sie mit einer Werksbeleuchtung durch den TÜV fallen würden...
Edit merkt noch an: Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge, nicht nur Anhänger o.Ä.. Dieser Begriff zieht sich durch die gesamte StVZO.
Markus