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Alt 12.05.2004, 19:19   #3
blue-eyed-devil
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Hallo Ronald,

die Werkstadt hat dir einen Kostenvoranschlag über die REPARATUR deines Fahrzeugs gemacht. Du hast auf Grund des REPERATUR-Kostenvoranschlages den Auftrag erteilt. Tja, da es aber nie zu einer Reparatur kam, sondern nur zu einem versuch, denke ich das du nicht Zahlen musst. Deshalb lässt man sich ja einen Kostenvoranschlag machen, um die Fehler feststellen zu lassen und den Reparatur Preis in erfahrung zu bringen.
Wenn die Werkstadt sich mit dem Kostenvoranschlag und dem Ausmaß der Reparatur vertan hat, ist das ihr Problem. Es sei denn die haben dich darauf hingewiesen, dass es eventuell nur ein Reparaturversuch bleiben wird.

Ist genau so als wenn du dir im Laden ein Waffeleisen kaufst, den Karton zu Hause öffnest und ein Bügeleisen drinne ist

Gruß

Sven
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