Zitat:
Original geschrieben von blue-eyed-devil
Der sagt mir nur ganz blöd. Nö, ich muß nur gewährleisten das der Wagen bei Übergabe ok ist.
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Hat er im Grunde recht, hilft ihm jedoch nischt: Gewährleistung bei Verbrauchervertägen (d.h. Verkauf vom Händler an Privat) über gebrauchte Sachen dauert 2 Jahre, kann vertraglich auf 1 Jahr reduziert werde.
Innerhalb der ersten 6 Monate gilt allerdings die sog. Beweislastumkehr:
Tritt ein Schaden auf, muß der Händler nachweisen, daß ebendieser Schaden nicht schon bei Übergabe vorhanden war. Das wird in der Regel schwierig bis unmöglich. Die Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen zum Check VOR Verkauf ist schon ein guter Weg, allerdings spricht ja auch ein altersschwacher Klimakompressor Bände. Du mußt dann ja nicht stillhalten und kannst dann ggf. den Gegenbeweis anstrengen.
Fazit: Gebraucht ist OK, Du fährst ja auch ´ne ältere Schüssel

Dann aber inkl. Einbau.
Hör Dir seine Vorschläge doch mal in Ruhe an, behalte aber die 6-Monats-Frist im Auge.
Merke: 1 Tag vor deren Ablauf kan Dir auch Dein Anwalt nicht mehr helfen...
Viel Glück & viele Grüße
Henner