Bei genauer Betrachtung muss man BMW natürlich zu gute halten: woher sollen die wissen dass das Fahrzeug nicht mehr im Besitz desjenigen ist der den Connected Drive Vertrag abgeschlossen hat ?
Ok... wenn das Fahrzeug an einen BMW-Händler geht könnte der das bedenken... aber bei einem Verkauf an Privat oder an einen nicht BMW-Händler kann man das wohl keinesfalls erwarten.
Ist also wie immer im Leben und insbesondere im "online-Leben" - selber mitdenken schadet nicht
