Zitat:
Zitat von TrapperTomBox
Das Autohaus lässt durch einen von ihm beauftragten Rechtsanwalt mitteilen,
man könne angeblich beweisen, dass der Unfallschaden zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen habe. Die "Beweise" liegen mir noch nicht vor.
|
Da kann man doch meist schon dran fühlen...wenn Beweise tatsächlich vorliegen, führt man die doch logischerweise auch mit an.
Ich denke nach wie vor, dass das ganze zu Deinen Gunsten enden wird. Der Händler scheint sich jedenfalls gerade sehenden Auges in Abseits zu manövrieren...und wird hoffentlich schlussendlich die Quittung dafür bekommen.