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Alt 06.09.2013, 16:18   #7
E66-Fan
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Zitat:
Zitat von Lexmaul Beitrag anzeigen
Und das beste ist ja: BMW kann es nachvollziehen, wenn Du Dich eben an sowas nicht gehalten hast. Kann Dir bei einem späteren Schaden am Motor die Gewährleistung/Kulanz entzogen werden
An das Einfahrgebot werden sich vermutlich die wenigsten der Fahrer eines Werksfahrzeugs, Vorführwagens, Leihfahrzeugs oder Mietwagens halten.
Und dann?

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