Zitat:
Zitat von Lexmaul
Und das beste ist ja: BMW kann es nachvollziehen, wenn Du Dich eben an sowas nicht gehalten hast. Kann Dir bei einem späteren Schaden am Motor die Gewährleistung/Kulanz entzogen werden 
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An das Einfahrgebot werden sich vermutlich die wenigsten der Fahrer eines Werksfahrzeugs, Vorführwagens, Leihfahrzeugs oder Mietwagens halten.
Und dann?

Zum TE: Fotos bitte!
