1) und 3) ist in der Regel nicht vorgesehen und sollte auch so im Vertrag stehen. Das hatte ich aber letztens nicht mehr gefunden, als ich es gesucht hatte.
2) Das Fahrzeug kann drei Monate vor Ablauf zurückgegeben werden. Allerdings fällt dann jeweils die halbe Leasinggebühr pro Monat an. Du kannst dich darüber aber normalerweise mit dem Lieferanten (Autohaus) des neuen Fahrzeuges einigen.
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