Im Endeffekt sinnvoll und schon vor dieser Regelung angewendet worden.
So ein Fahrstreifen ist nun mal nicht (viel) breiter als 2m, daran ändern auch unterschiedliche sprachliche sowie theoretische Ansätze nix. Interessant ist diese Regelung sicher im Schadenfall, die Versicherungen werden da schon genau hin schauen.
Wer noch bei der buntesWEHR seinen Dienst verrichtet, weiß um das allgemeine dienstliche Verbot mit solchen 2m-Fahrzeugen den linken Fahrstreifen in Baustellen zu befahren. Erfahrung macht halt klug ...
What ever ...
Da ich momentan nicht nachmessen darf/kann: Wie breit ist denn der Durchschnitts-E38 nun?
__________________
Gruß
Tom
Mein Mechaniker sagte mir: "Ich konnte Ihre Bremsen nicht reparieren, also hab ich die Hupe lauter gestellt."
|